Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen von Schiessstand.ch

1. Allgemeines

Schiessstand.ch, ist weder eine Personenverbindung noch ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Die Geschäftsleitung stellt lediglich die Infrastruktur (Schiessanlage) zum sicheren und beaufsichtigten Gebrauch von Feuerwaffen zur Verfügung. Der Schiessbetrieb findet in der Indoor-Anlage Schiessstand.ch, Buchholzstrasse 32, in 8750 Glarus statt. Die Geschäftsleitung der Schiessanlage behält sich vor, jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen von der Anlage zu verweisen.

Die Kundenregistrierung dient der erstmaligen Identifikation sowie der Abklärung, ob der Schütze nach geltendem Waffenrecht berechtigt ist, eine Feuerwaffe zu benutzen. Die Geschäftsleitung behält sich vor, zur weiteren Abklärung ein Zentralstrafregisterauszug zu verlangen. Die Datenbearbeitung erfolgt nach dem geltenden Datenschutzgesetz.

Bei ungebührlichem Umgang mit Feuerwaffen oder bei der Verletzung von Sicherheitsrichtlinien / Hausordnung kann der Schütze sofort aus der Schiessanlage verwiesen sowie ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die entstandenen Kosten müssen jedoch unverzüglich durch den Kunden beglichen werden. Die Sicherheitsrichtlinien für den Umgang mit Feuerwaffen und die Hausordnung können am Anschlagsbrett/Screens eingesehen werden. Die Nutzungsbedingungen, Sicherheitsrichtlinien und Hausordnung können jederzeit von der Geschäftsleitung ergänzt oder verändert werden.

Bei technischen Ausfällen oder Ereignissen, die den Betrieb einschränken oder sogar einstellen, lehnt die Unternehmung jegliche Ansprüche der Kunden ab. Die bestätigten Buchungen können gemeinsam mit dem Kunden* verschoben oder neu vereinbart werden.

2. Rechte

Die Kundenregistrierung berechtigt lediglich zum Eintritt / Nutzung der Schiessanlagen. Die Kundenregistrierung begrĂĽndet keinerlei Mitglieds- oder Mitwirkungsrechte.

3. Pflichten

Der Schütze ist verpflichtet, die Schiessrichtlinien und Weisungen der Geschäftsleitung oder dessen Vertretung zu beachten und zu befolgen. Der Schütze hat sich über Änderungen der Schiessrichtlinien selbst zu informieren.

Der Schütze und dessen Begleiter sind jederzeit verpflichtet sich mit einem Amtlichen Ausweis (ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung) ausweisen zu können. Diese Ausweispflicht kann von der Aufsicht bei Verlangen jederzeit in Anspruch genommen werden.

Die Feuerwaffen sind mit der entsprechenden Vorsicht zu gebrauchen. Weiter besteht die Pflicht zur Vermeidung von Unfällen und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Will der Schütze ein ihm unbekanntes Waffensystem verwenden, ist dies der Geschäftsleitung oder dessen Vertretung vorgängig zu melden und sich entsprechend instruieren zu lassen. Hat der Schütze keine Erfahrung im Umgang mit Feuerwaffen, hat er dies der Geschäftsleitung oder dessen Vertretung vorgängig mitzuteilen. Es dürfen nur Feuerwaffen verwendet werden, welche nach dem geltenden Waffengesetz erlaubt sind. Der Schütze ist verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschliessen. Bei der Kundenregistrierung ist dieser Versicherungsnachweis der Geschäftsleitung oder dessen Vertretung nach verlangen vorzuweisen. Dies kann aber auch bei zweitem Besuch erfolgen. Bei einer fahrlässigen Beschädigung der Schiessanlage (Wand-, Bodentreffer etc.) ist eine Konventionalstrafe von Fr. 100.- pro Treffer zu bezahlen, bei Vorsatz sowie Eventualvorsatz beträgt die Strafe Fr. 200.- pro Treffer.

4. Buchungen / Terminstornierungen

Die Buchungen sind ausschliesslich im 30 Minuten Takt. Eine Überschreitung der Buchungszeit, soweit nichts anderes explizit mit der diensthabenden Aufsicht vereinbart wurde, wird als nächste halbe Stunde verrechnet.

Wir weisen darauf hin, dass die gebuchte(n) Stunde(n) die Zeit für die Einweisung, Abrechnung und Räumung der Anlage (Hülsen, Waffen etc.) beinhaltet. Buchungen des Schiesskellers innerhalb der Öffnungszeiten sind nur dann möglich, wenn jeweils noch ein Stand verfügbar ist. Alle gebuchten Termine werden schriftlich bestätigt (per Mail oder SMS). Alle Buchungen können bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung können bis zu 100% des Buchungspreises anfallen. Buchungen innerhalb der 24 Stunden können durch den Kunden nicht mehr kostenlos storniert werden. In Einzelfällen entscheidet die Geschäftsleitung das weitere Vorgehen. Bei Gutscheinen jeglicher Art, bei denen ein Termin durch den Kunden fixiert worden ist, wird bei nicht Erscheinen und/oder kurzfristiger Absage der Gutschein eingelöst. Dadurch entfällt dieser und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Einzelne Fälle können durch die Geschäftsleitung gesondert betrachtet werden.

5. Haftung

Die Nutzung der Schiessanlage und allfälliger Mietwaffen erfolgt vollkommen auf eigenes Risiko. Der Inhaber der Schiessanlage lehnt jegliche Haftung und Regressansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der Schiessanlage ab. Es besteht keine Haftungsgemeinschaft, die am schädigenden Ereignis nicht beteiligten Inhaber eines Schützenpasses haften weder persönlich noch solidarisch. Insbesondere wird jegliche Haftung durch Fehlverhalten von Dritten, Schütze sowie auch Hilfspersonen, abgelehnt.

Das Schiessen ist ausschliesslich mit den dafür vorgeschriebenen Waffen erlaubt. Der Inhaber behält sich vor, die Nutzung privater Waffen, je nach Stärke und Schiessanlage einzuschränken. Darüber hinaus sind ausschliesslich legal erworbene und offizielle Waffen erlaubt. Die Nutzung von nichterlaubten Waffen wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

6. Erklärungen

Der Schütze erklärt dem Inhaber der Schiessanlage, dass er den korrekten Umgang mit Feuerwaffen beherrscht und dass keine Gründe vorliegen, welche den sicheren Gebrauch beeinträchtigen.

Der SchĂĽtze bestätigt, dass er ĂĽber eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfĂĽgt, welche Schadensereignisse (Tötung, Körperverletzung, Schäden an der Anlage, etc.) im Zusammenhang mit Feuerwaffen abdecken. 

Der SchĂĽtze erklärt mit seiner Zusage zu den AGBs, dass er die Nutzungsbedingungen und Schiessrichtlinien gelesen, verstanden und sich damit einverstanden erklärt hat. Jeder Besucher der Schiessanlage Schiessstand.ch nimmt zur Kenntnis, dass er jederzeit via CCTV (Close Circuit Television – VideoĂĽberwachung) aufgenommen wird und stimmt dieser Sicherheitsmassnahme uneingeschränkt zu.

Der Schütze bestätigt der Aufsicht, dass er in keinster Weise unter Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamente, die seine Wahrnehmungen beeinträchtigen, steht. Vor der Ausübung des Schiesssportes besteht ein striktes Alkoholverbot.

Der Schütze ist verpflichtet, jegliche Art von selbstverursachten Schäden an der Anlage (baulich oder technisch) unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Für geringe Schäden an den Einrichtungen (Zielscheibenvorrichtungen) wird eine Pauschale von Fr. 10.- erhoben. Bei gröberen Schäden wird eine Kostenbeurteilung erstellt, die über die Administration der Unternehmung dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

7. Wirkung

Die Nutzungsbedingungen werden mit Unterschrift bei der Kundenregistrierung verbindlich.

8. Privacy Statement

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und namentlich der Datenschutz ist uns wichtig. Das vorliegende Dokument zeigt auf, wie wir im Rahmen unserer Website und unserer
E-Mail-Marketingaktivitäten Daten bearbeiten. Damit Sie möglichst viele unserer Services über das Internet bestellen, beziehen oder anpassen können, müssen wir auch Ihre persönlichen Daten erfassen. Nur so können wir unser Angebot und die Dienstleistungen laufend Ihren Bedürfnissen anpassen und verbessern. Bei der Bearbeitung von Personendaten halten wir uns an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht.

9. Kundendaten

Wenn Sie unsere Website besuchen oder unsere Marketing-E-Mails lesen, speichern wir verschiedene Informationen. Einige Daten geben Sie bei der Registrierung fĂĽr Dienstleistungen selbst bekannt, z.B. Name, Adresse und Interessenbereiche. Andere, nicht persönliche Daten werden aufgrund von technischen Abläufen gespeichert, z.B. IP-Adressen. Sie geben weitere Daten bekannt, soweit sie bestimmte Dienstleistungen benutzen, z.B. an Gewinnspielen teilnehmen, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen bestellen oder wenn Sie den direkten Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Website und unsere Marketing-E-Mails enthalten Links zu anderen Angeboten. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie die Anbieter der verlinkten Websites mit den auf diesen Seiten gezeigten Informationen umgehen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, treten Sie bitte direkt mit diesen Dritten in Verbindung. Wir sind nicht verantwortlich fĂĽr die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen oder den Inhalt dieser Websites. Wir bearbeiten Ihre Daten zur Erbringung unserer Dienstleistungen. Als unser Kunde willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten zudem zu Marketingzwecken innerhalb von Schiessstand.ch bearbeiten können. 

10. Cookies

In bestimmten Fällen setzen wir so genannte Cookies ein. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die vom Web-Server an Ihren Internet-Browser gesendet und in Ihrem Computer gespeichert wird. Dadurch sind wir in der Lage, Sie bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen. Cookies und vergleichbare Techniken werden auch eingesetzt, um bestimmte Abläufe, Dienstleistungen und Transaktionen zu ermöglichen, z.B. wenn Sie in einem elektronischen Einkaufszentrum auf dem Internet einen virtuellen Warenkorb benutzen. Sie können ihren Browser so einstellen, dass vor dem Speichern eines Cookies eine Warnung am Bildschirm erscheint oder das Setzen von Cookies verunmöglicht wird. Sie können auch auf die Vorteile von persönlichen Cookies verzichten. Bestimmte Dienstleistungen können in diesem Fall nicht genutzt werden.

11. Disclaimer

Grundsätzlich ist kein Element auf der Website oder in Marketing-E-Mails von Schiessstand.ch ein bindendes Angebot an eine Besucherin oder einen Besucher der Website resp. an die Leserin oder den Leser von Marketing-E-Mails. Wenn Schiessstand.ch eine Einladung zur Offertenstellung oder ausnahmsweise ein bindendes Angebot ĂĽber die Website oder ĂĽber Marketing-E-Mails machen will, so erklärt Schiessstand.ch dies klar und unmissverständlich. Bestehen diesbezĂĽglich Zweifel, so muss die Besucherin oder der Besucher davon ausgehen, dass Schiessstand.ch kein bindendes Angebot machen will. 

Schiessstand.ch lehnt jegliche Haftung ab, für Informationen, die von oder über die Website oder in Marketing-E-Mails von Schiessstand.ch abrufbar sind. Davon ausgenommen sind nur Informationen, die mit einem entsprechenden Vermerk betreffend die Urheberschaft von Schiessstand.ch gekennzeichnet sind oder offensichtlich von Schiessstand.ch stammen. Schiessstand.ch übt keine Kontrolle über Informationen aus, die insbesondere auf externen Servern, auf Servern mit Publikumszugang, Usenet Newsservern, Diskussionsforen, Chaträumen usw. gespeichert sind. Die auf der Website von Schiessstand.ch enthaltenen Informationen können jederzeit ändern. Schiessstand.ch kann weder zusichern, dass diese Informationen vollständig noch, dass sie aktuell sind. Ihre Verwendung erfolgt auf das Risiko der Besucherinnen und Besucher.

Im Umgang mit Schusswaffen ist kein Platz fĂĽr Fehler.

Die vier Sicherheitsregeln

  1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten!
  1. Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will!
  1. Solange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des AbzugbĂĽgels zu halten!
  1. Seines Zieles sicher sein!

Auf dem Schiessstand ist das Handhaben oder Manipulieren mit den Waffen nur auf dem Schiessleger (Tisch Richtung Scheibe) erlaubt. Jegliche anderen Manipulationen sind strikt verboten!

Auf der Plinkelrange (links im Schiessstand) ist lediglich .22lrerlaubt!

Auf die Stahlziele (Rechts im Schiessstand) ist lediglich 9mm erlaub, welche bei Schiessstand.ch erworben wurde. Private Munition ist hier ausschliesslich nach Absprache mit der Schiessleitung erlaubt! (Ansonsten kann es zu übermässigen Splitterteilen kommen.)

Man darf nicht vor den Schiessleger (Tisch) gehen, unter keinen Umständen!

Alle HĂĽlsen die vor dem Schiessleger (Tisch) sind bleiben liegen und werden von Schiessstand.ch beseitigt.

Alle Hülsen und Abfälle, die sonst verursacht werden, werden vom Schützen wieder aufgeräumt.

Die im Schiessstand gekaufte Munition muss hier verbraucht werden. Ăśbrig gebliebene Munition kann Schiesstand.ch zurĂĽcknehmen, sie darf nicht mitgenommen werden!

Verursachte Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Die dadurch verursachten Kosten werden unverzüglich durch den Unfallverursacher getragen.

Das Tragen einer Schutzbrille und eines Gehörschutzes ist zu jederzeit Pflicht. Beides kann bei Schiessstand.ch ausgeliehen oder erworben werden.

*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

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